Transparenzbestimmungen

Bezüglich den Transparenzbestimmungen für Beiträge und Staatshilfen gemäß Art. 125 – 129 des Gesetzes Nr. 124 vom 04.08.2017 und im Spezifischen gemäß Art. 125-quinquies desselben Gesetzes, gibt das Unternehmen hiermit bekannt veröffentlichungspflichtige Beiträge erhalten zu haben wobei alle Beiträge aus dem Nationalen Register der Staatshilfen gemäß Art. 52 des Gesetzes Nr. 234 vom 24.12.2012 hervorgehen.